Rechtliche Aspekte

Großbritannien/Nordirland

Für bestimmte Bepflanzungskonzepte in Großbritannien und Nordirland wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Pflanzung der Bäume keine negativen Folgen wie den Verlust seltener Arten, größere Auswirkungen auf die Landschaft oder eine Beschädigung archäologischer Besonderheiten hat. Diese Anforderungen gelten hauptsächlich für groß angelegte Aufforstungsprogramme, werden aber oft auch für landwirtschaftliche Gehölze und Agroforstsysteme gefordert. Bei kleineren Vorhaben (unter 0,5 ha) und Projekten auf weniger sensiblen Flächen ist davon auszugehen, dass keine UVP benötigt wird, garantiert ist dies allerdings nicht. Im Zweifel sollte professioneller Rat hinzugezogen werden.

Belgien

Weitere Informationen zur Gesetzgebung bezüglich der Agroforstwirtschaft in Belgien sind hier zu finden.

Frankreich

Für die Durchführung von Agroforstprojekten ist die Genehmigung des Eigentümers einzuholen, insbesondere wenn damit die Erzeugung von Wirtschaftsholz beabsichtigt wird.

In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass innerhalb des Schlags keine unterirdischen Leitungen verlaufen (Glasfaser, Rohre, Gas- oder Trinkwasserleitungen usw.). Bei Bedarf sollte eine baumfreie Pufferzone angelegt werden, die je nach Ausprägung des Leitungsnetzes 20 bis 50 m breit sein muss.

Niederlande

Weitere Informationen zur Agroforstwirtschaft in den Niederlanden sind auf der Website Agroforstwirtschaft in den Niederlanden zu finden (Niederländisch).