Integrierter Pflanzenschutz (IPS)

Acht Grundsätze

Seit dem 1. Januar 2014 gilt die Europäische Richtlinie 2009/128 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.

In der Richtlinie wird der integrierte Pflanzenschutz wie folgt definiert:
Integrierter Pflanzenschutz (IPS) beinhaltet die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Einbindung geeigneter Maßnahmen, die der Entstehung von Populationen von Schadorganismen entgegenwirken und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert oder minimiert. Der integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Bekämpfung von Schädlingen. Dort werden auch Systeme mit geringem Pestizideinsatz erwähnt (z. B. Ökolandbau).

Der integrierte Pflanzenschutz fußt auf acht Grundsätzen: 

  • Vorbeugung und/oder Bekämpfung
  • Monitoring
  • Entscheidungen basierend auf Beobachtungen und Bekämpfungsrichtwerten
  • nichtchemische Verfahren
  • spezifischer, zielgenauer Pestizideinsatz
  • reduzierter Pestizideinsatz
  • Resistenzvermeidungsstrategien
  • Auswertung

Wetgeving IPM (Departement Landbouw en Visserij Vlaanderen, Niederländisch)

Geïntegreerde bestrijding van ziekten en plagen (Universität Wageningen & Forschung, Niederländisch)

Acht Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (M. Barzman, P. Barberi, A. Nicholas E. Birch et. al., Englisch)